Mindestinhalt eines Kaufvertrags
Jeder Kaufvertrag muss enthalten: Identifikation der Parteien (mit Ausweisdaten), genaue Bezeichnung des Grundstücks (Grundstücknummer, Adresse, Grundbuchamt), Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin, Eigentumsübergang-Regelung und Regelung der Schuldbriefe/Hypotheken.
Gewährleistungsausschluss: Was er bedeutet
Fast jeder Schweizer Kaufvertrag enthält einen Gewährleistungsausschluss: Der Verkäufer haftet nicht für Mängel. Dieser Ausschluss ist gültig, aber nur soweit Mängel tatsächlich nicht bekannt waren oder offengelegt wurden. Arglistige Täuschung oder wissentliches Verschweigen hebt den Ausschluss auf. Prüfen Sie deshalb das Objekt sorgfältig vor Vertragsabschluss.
Inventar klar regeln
Alles, was mitverkauft wird, muss im Vertrag stehen oder in einem angehängten Inventarverzeichnis. Klassische Streitpunkte: Einbauküche, Lichtobjekte, Gartenhäuschen, Markisen, Einbauten in Keller/Estrich. Regeln Sie explizit, was bleibt und was der Verkäufer mitnimmt. Im Zweifel: Fotos machen.
Aufschiebende Bedingungen
Käufer können den Vertrag unter aufschiebende Bedingungen stellen, zum Beispiel: "gültig unter Vorbehalt der definitiven Finanzierungszusage der Bank bis [Datum]". Diese Klausel schützt Sie, wenn die Finanzierung scheitert. Verkäufer akzeptieren sie in umkämpften Märkten selten, es schadet aber nicht zu fragen.