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Verkauf · 7 Min. Lesezeit

Notartermin beim Immobilienverkauf: Ablauf, Kosten und was Sie wissen müssen

Was passiert beim Notartermin in der Schweiz? Alles zu Ablauf, Unterlagen, Kosten und häufigen Missverständnissen.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam

Co-Geschäftsführer · 30. Januar 2026

SKYCROWD AG · IMMOBILIEN BERN

Warum ist die Beurkundung in der Schweiz Pflicht?

Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 216) schreibt für den Grundstückskaufvertrag die öffentliche Beurkundung zwingend vor. Ein privatschriftlicher Vertrag ist nichtig. Der Notar prüft die Identität der Parteien, liest den Vertrag vor, klärt offene Fragen und beurkundet den Willen beider Parteien.

Vorbereitung auf den Notartermin

Bringen Sie mit: amtlichen Ausweis (Pass oder Personalausweis), allfällige Vollmachten, Bankangaben für den Zahlungsverkehr sowie alle vereinbarten Unterlagen (z.B. Inventarliste). Falls Sie sich vertreten lassen, braucht Ihr Vertreter eine notariell beglaubigte Vollmacht.

Ablauf am Notartermin selbst

Der Notar eröffnet den Termin, prüft die Identitäten und liest den Kaufvertrag vollständig vor – auch wenn er Ihnen bereits bekannt ist, das ist gesetzliche Pflicht. Danach können beide Parteien Fragen stellen. Bei Einigkeit unterzeichnen alle Beteiligten. Der Notar siegelt die Urkunde und veranlasst die Eintragung im Grundbuch.

Grundbucheintrag und Eigentumsübergang

Mit der Beurkundung allein ist der Eigentumsübergang noch nicht vollzogen. Erst der Eintrag im Grundbuch macht den Käufer zum rechtlichen Eigentümer. Dieser Eintrag erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises, in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen nach dem Notartermin. Bis dahin hat der Verkäufer eine sog. Eigentumsübertragungssperre eingetragen.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

In der Schweiz wird der Notar üblicherweise vom Verkäufer ausgewählt, da dieser die örtlichen Notare kennt. In einigen Kantonen besteht Wahlfreiheit. Die Kosten teilen sich Käufer und Verkäufer gemäss kantonaler Praxis.
Die Notarkosten variieren stark nach Kanton und Kaufpreis. Im Kanton Bern betragen sie typischerweise 0.1–0.5% des Kaufpreises (bei CHF 800’000 also CHF 800–4’000). Hinzu kommen Grundbuchgebühren (0.1–0.5%) und in den meisten Kantonen eine Handänderungssteuer.
Ja, unbedingt. Der Notar sendet Ihnen den Vertragsentwurf in der Regel 5–10 Tage vor dem Termin zu. Lesen Sie ihn sorgfältig, klären Sie Unklarheiten und notieren Sie Fragen. Der Termin selbst dient der Beurkundung, nicht der Erstlektüre.

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