Berechnungsbasis
Die Steuer wird auf dem Gewinn erhoben: Verkaufspreis minus ursprüngliche Anlagekosten. Anlagekosten umfassen Kaufpreis, wertvermehrende Investitionen, Notar- und Maklerkosten, Grundbuchgebühren. Werterhaltende Reparaturen und laufender Unterhalt zählen nicht dazu.
Haltedauer-Rabatt
In den meisten Kantonen sinkt der Steuersatz mit der Haltedauer. Im Kanton Bern beispielsweise reduziert sich die Steuer ab 5 Jahren Besitz progressiv – nach 25+ Jahren kann der Abschlag erheblich sein.