Was ist die Handänderungssteuer?
Die Handänderungssteuer (auch Grunderwerbsteuer genannt) ist eine Steuer, die beim Eigentumsübergang einer Liegenschaft anfällt. Sie ist kantonal geregelt und variiert erheblich. In manchen Kantonen zahlen beide Parteien je einen Anteil, in anderen nur der Käufer oder der Verkäufer.
Übersicht nach Kanton (Auswahl, Stand 2026)
Kanton Bern: 1.8% (je 0.9% Käufer/Verkäufer). Kanton Zürich: Keine Handänderungssteuer (dafür Grundbuchgebühren). Kanton Zug: 1.5% (zu 100% vom Käufer). Kanton Luzern: 1.5% (zu 100% vom Käufer). Kanton Basel-Stadt: 3.0% (zu 100% vom Käufer). Kanton Waadt: 2.2% (Käufer). Kanton Wallis: 1.0% pro Partei. Kanton Genf: 3.0% (Käufer). Kanton Schwyz: Keine Handänderungssteuer.
Ausnahmen und Befreiungen
Erbgänge und Schenkungen unter direkten Verwandten sind in vielen Kantonen von der Handänderungssteuer befreit. Ehegüterrechtliche Übertragungen bei Scheidung können ebenfalls befreit sein. Firmenübertragungen via Share Deal (Kauf von Aktien statt Liegenschaft) unterliegen grundsätzlich keiner Handänderungssteuer – aber es gibt Anti-Missbrauchsregeln.
Gesamtbetrachtung der Nebenkosten
Neben der Handänderungssteuer fallen beim Kauf an: Notargebühren (0.1–0.5%), Grundbuchgebühren (0.05–0.5%), Schuldbrieferrichtung (0.1–0.3% des besicherten Betrages). Total: typischerweise 2–3.5% des Kaufpreises. Bei CHF 800’000 sind das CHF 16’000–28’000. Diese Kosten sollten im Eigenkapital-Budget eingeplant sein.