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Finanzierung · 10 Min. Lesezeit

Hypothek bei Scheidung: Wer zahlt, wer behält, was passiert mit dem Haus?

Wie wird die gemeinsame Liegenschaft bei Scheidung in der Schweiz aufgeteilt? Übernahme, Verkauf, Zuteilung – alle Optionen erklärt.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam

Co-Geschäftsführer · 12. März 2026

SKYCROWD AG · IMMOBILIEN BERN

Güterrecht als Rahmen

In der Schweiz gilt für Ehepaare ohne Ehevertrag die Errungenschaftsbeteiligung. Das gemeinsam erworbene Vermögen (inkl. Liegenschaft, die aus Errungenschaft finanziert wurde) wird hälftig geteilt. Eingebrachtes Eigengut (z.B. Erbschaft, Schenkung) bleibt beim einbringenden Partner. Die genaue Abgrenzung muss mit einem Anwalt ermittelt werden.

Option 1: Ein Partner übernimmt die Liegenschaft

Der übernehmende Partner zahlt dem anderen seinen Anteil aus (oft via Hypothekenerhöhung oder eigene Mittel) und übernimmt die gesamte Hypothek. Die Bank muss die alleinige Übernahme bewilligen – sie prüft erneut die Tragbarkeit. Der ausscheidende Partner wird im Grundbuch und bei der Bank ausgetragen.

Option 2: Gemeinsamer Verkauf

Beide einigen sich auf einen Verkauf zu Marktkonditionen. Der Erlös wird nach Abzug von Hypothek, Vorfälligkeitsentschädigung und Verkaufskosten gemäss Güterrecht aufgeteilt. Grundstückgewinnsteuer fällt an. Ein professioneller Makler sorgt für einen fairen und möglichst zügigen Verkauf.

Steuerliche Aspekte bei der Übertragung

Wird die Liegenschaft im Rahmen der Scheidung von einem auf den anderen Partner übertragen, fällt in den meisten Kantonen keine Grundstückgewinnsteuer an (Übertragung nach güterrechtlichen Grundsätzen). Die Handänderungssteuer kann ebenfalls erlassen werden. Klären Sie dies kantonal ab.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Ja, wenn die Liegenschaft im Güterteilungsvertrag oder Scheidungsurteil einem Partner zugeteilt wird und dieser die Hypothek alleine tragen kann (Tragbarkeit und Übernahme durch die Bank). Die Bank muss zustimmen. Wenn die Tragbarkeit nicht erfüllt ist, muss das Haus verkauft werden.
Der WEF-Vorbezug gilt als Guthaben des Partners, der ihn geleistet hat. Bei der Güteraufteilung wird er als Einlage berücksichtigt. Bei Scheidung können Ausgleichszahlungen nötig sein. Die Regelung ist komplex – ziehen Sie einen Anwalt und Vorsorgeberater bei.
Nur wenn sich die Parteien nicht einigen und das Gericht keinen anderen Weg findet, oder wenn die Tragbarkeit bei Übernahme durch einen Partner nicht erfüllt ist. In der Praxis wird die Liegenschaft häufig von einem Partner übernommen oder einvernehmlich verkauft.

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