Güterrecht als Rahmen
In der Schweiz gilt für Ehepaare ohne Ehevertrag die Errungenschaftsbeteiligung. Das gemeinsam erworbene Vermögen (inkl. Liegenschaft, die aus Errungenschaft finanziert wurde) wird hälftig geteilt. Eingebrachtes Eigengut (z.B. Erbschaft, Schenkung) bleibt beim einbringenden Partner. Die genaue Abgrenzung muss mit einem Anwalt ermittelt werden.
Option 1: Ein Partner übernimmt die Liegenschaft
Der übernehmende Partner zahlt dem anderen seinen Anteil aus (oft via Hypothekenerhöhung oder eigene Mittel) und übernimmt die gesamte Hypothek. Die Bank muss die alleinige Übernahme bewilligen – sie prüft erneut die Tragbarkeit. Der ausscheidende Partner wird im Grundbuch und bei der Bank ausgetragen.
Option 2: Gemeinsamer Verkauf
Beide einigen sich auf einen Verkauf zu Marktkonditionen. Der Erlös wird nach Abzug von Hypothek, Vorfälligkeitsentschädigung und Verkaufskosten gemäss Güterrecht aufgeteilt. Grundstückgewinnsteuer fällt an. Ein professioneller Makler sorgt für einen fairen und möglichst zügigen Verkauf.
Steuerliche Aspekte bei der Übertragung
Wird die Liegenschaft im Rahmen der Scheidung von einem auf den anderen Partner übertragen, fällt in den meisten Kantonen keine Grundstückgewinnsteuer an (Übertragung nach güterrechtlichen Grundsätzen). Die Handänderungssteuer kann ebenfalls erlassen werden. Klären Sie dies kantonal ab.