Rechtliche Grundlage: ZGB Art. 712a ff.
Stockwerkeigentum ist im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 712a bis 712t) geregelt. Es verbindet Sondereigentum an der eigenen Einheit mit Miteigentum am Gesamtgebäude nach Wertquoten. Die Wertquoten sind im Grundbuch eingetragen und bestimmen Stimmrecht und Kostenbeteiligung.
Das Reglement: Hausordnung auf rechtlicher Basis
Jede STWEG hat ein Reglement, das die Nutzung gemeinsamer und privater Teile, das Abstimmungsverfahren und die Organisation der Gemeinschaft regelt. Lesen Sie das Reglement sorgfältig vor dem Kauf: Gibt es einschränkende Bestimmungen zu Tieren, Lärm, Kurzzeitvermietung (Airbnb), Parkierung oder gewerblicher Nutzung?
Die Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft
Die Generalversammlung aller Eigentümer entscheidet über gemeinsame Angelegenheiten. Für normale Beschlüsse reicht einfaches Mehr nach Wertquoten. Für wichtige Beschlüsse (grössere Umbauten, Änderung des Reglements) ist qualifiziertes Mehr erforderlich. Ein Verwalter führt die laufenden Geschäfte und ist rechtlicher Vertreter der Gemeinschaft.
Due Diligence vor dem Kauf
Verlangen Sie vor dem Kauf: Protokolle der letzten 3 Generalversammlungen (Konflikte? Ausstehende Beschlüsse?), aktuellen Kontostand des Erneuerungsfonds (ist er alimentiert oder leer?), aktuellen Jahresabschluss der Gemeinschaft, Informationen zu geplanten oder laufenden Sanierungen und allfälligen Sonderumlagen.