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Stockwerkeigentum: Das Reglement, die STWEG und Ihre Rechte als Eigentümer

Was regelt das STWEG-Reglement? Wie funktioniert die Gemeinschaft? Was darf ich ändern – und was nicht? Praxisnahe Erklärung.

Sayan Satkunam

Sayan Satkunam

Geschäftsführer · 18. Januar 2026

SKYCROWD AG · IMMOBILIEN BERN

Rechtliche Grundlage: ZGB Art. 712a ff.

Stockwerkeigentum ist im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 712a bis 712t) geregelt. Es verbindet Sondereigentum an der eigenen Einheit mit Miteigentum am Gesamtgebäude nach Wertquoten. Die Wertquoten sind im Grundbuch eingetragen und bestimmen Stimmrecht und Kostenbeteiligung.

Das Reglement: Hausordnung auf rechtlicher Basis

Jede STWEG hat ein Reglement, das die Nutzung gemeinsamer und privater Teile, das Abstimmungsverfahren und die Organisation der Gemeinschaft regelt. Lesen Sie das Reglement sorgfältig vor dem Kauf: Gibt es einschränkende Bestimmungen zu Tieren, Lärm, Kurzzeitvermietung (Airbnb), Parkierung oder gewerblicher Nutzung?

Die Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft

Die Generalversammlung aller Eigentümer entscheidet über gemeinsame Angelegenheiten. Für normale Beschlüsse reicht einfaches Mehr nach Wertquoten. Für wichtige Beschlüsse (grössere Umbauten, Änderung des Reglements) ist qualifiziertes Mehr erforderlich. Ein Verwalter führt die laufenden Geschäfte und ist rechtlicher Vertreter der Gemeinschaft.

Due Diligence vor dem Kauf

Verlangen Sie vor dem Kauf: Protokolle der letzten 3 Generalversammlungen (Konflikte? Ausstehende Beschlüsse?), aktuellen Kontostand des Erneuerungsfonds (ist er alimentiert oder leer?), aktuellen Jahresabschluss der Gemeinschaft, Informationen zu geplanten oder laufenden Sanierungen und allfälligen Sonderumlagen.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Sondereigentum: die eigene Wohnung, Einbauten, Böden, Innenwände. Gemeinschaftseigentum: Fassade, Dach, Treppenhaus, Heizungsanlage, Aufzug, Aussenanlagen, tragende Wände. Was zum Sondereigentum gehört, steht im STWEG-Reglement und im Grundbucheintrag.
Kleinere Änderungen im Sondereigentum (neue Küche, Farbe, Böden) sind meist ohne Zustimmung möglich. Bei Eingriffen in tragende Wände, Leitungen oder Gemeinschaftseigentum brauchen Sie die Zustimmung der Gemeinschaft, oft mit qualifiziertem Mehr.
Der Erneuerungsfonds ist eine Rücklage, die alle Stockwerkeigentümer gemäss Wertquote einzahlen. Er finanziert grössere Erneuerungen (Dach, Fassade, Aufzug, Heizung). Ein gesunder Fonds entspricht 0.5–1% des Gebäudeversicherungswertes pro Jahr als Einzahlung. Prüfen Sie den Fondsstand vor dem Kauf.

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